Fortbildungsanerkennung
Die fachliche Kompetenz laufend zu erweitern und immer wieder auf den neuesten Stand der Forschung zu bringen gehört zum ethischen Selbstverständnis für Tierärztinnen und Tierärzte. Darüber hinaus ist eine Verpflichtung zur Fortbildung auch im Tierärztegesetz (TÄG § 27 Abs. 3) verankert.