Fortbildungsdiplom
Fortbildungsdiplom
Nach Erreichen der vorgeschriebenen BS wird das Fortbildungsdiplom (FBD) der ÖTK zuerkannt. Über die erfüllte Fortbildungsverpflichtung gemäß § 3 der Bildungsordnung stellt der Vorstand der ÖTK ein FBD aus. Beginn des Durchrechnungszeitraumes für das FBD ist der 1.1.2014.
Die Bildungsstunden werden von der ÖTK in der Fortbildungsdatenbank (Fortbildungskonto) verwaltet.