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Tierärztliche Ordinationsassistenz


Neue Berufsausbildung – Berufsbild „Tierärztliche Ordinationsassistenz“

Seit Juli 2018 gibt es den neuen Lehrberuf, welcher besonders für den Kleintierbereich den Beruf „der Tierarzthelferin/des Tierarzthelfers“ aufwerten und attraktiver machen soll. Es besteht ein Bedarf von etwa 200 Lehrlingen über alle drei Lehrjahre.

Das Berufsbild umfasst das Betreuen der Tiere und der Tierhalter/Tierhalterinnen  - vor, während und nach der Behandlung, das Assistieren des Tierarztes bei Behandlungen und Operationen, die Dokumentation sowie das Organisieren des täglichen Praxisablaufes (Terminplanung, Administration).

Die Berufsausbildung umfasst eine Lehrzeit von 3 Jahren, welche im Lehrbetrieb sowie in der Berufsschule in Wien-Längenfeldgasse abgehalten werden. Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen für Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz. Lehrabschlussprüfungen finden seit Juli 2020 regelmäßig in mehreren Terminen pro Semester statt.

Lehrberechtigung
Lehrberechtigt ist jede(r) angemeldete und in die Tierärzteliste eingetragene Inhaber/in einer tierärztliche Praxis oder Klinik, die Veterinärmedizinische Universität Wien und alle Personen mit facheinschlägiger Lehrabschlussprüfung in einem entsprechenden Lehrbetrieb. Zur Ausbildung von Lehrlingen muss eine Ausbilderprüfung/ein Ausbilderkurs nachgewiesen werden, welche über WIFI oder BFI angeboten werden (NEU auch mit E-Learning!). Die Ausbilderqualifikation kann im Fall auch mit einer Nachfrist nachgewiesen werden.

Lehrbetriebe
Die Lehrbetriebe müssen vor Aufnahme des ersten Lehrlings in diesem Beruf ein Feststellungsverfahren durchlaufen. Die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer überprüfen dabei mit Hilfe von der Arbeiterkammer, ob der Betrieb die rechtlichen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt. Außerdem wird mittels gemeinsam erarbeiteter Checkliste überprüft, ob der Betrieb die erforderliche Ausstattung zur Ausbildung eines Lehrlings aufweist. Sollten einzelne Aufgabenbereiche für den Lehrling im Betrieb nicht angeboten werden können, ist auch ein Zusammenschluss mehrerer Lehrbetriebe zu einem Ausbildungsverbund möglich. Mögliche Förderungen zur Lehre finden Sie hier

Leitfaden zur Ausbildung und Ausbildungsdokumentation finden Sie hier

Lehrlingsentschädigung
Informationen zur Lehrlingsentschädigung finden Sie hier

Anmeldung, Antrag, Organisation
Alle Details zu organisatorischen Abläufen, Anmeldung des Lehrbetriebs, Antrag auf Feststellung,  Ausbilderqualifikation werden in einem Informationsblatt zusammengefasst, welches bei der Tierärztekammer erhältlich ist.

Informationen zur erstmaligen Lehrausbildung finden sich hier

Informationen zur Lehrabschlussprüfung: hier
Aktuell finden die Lehrabschlussprüfungen ausschließlich in Wien statt. Anmeldungen nur noch online unter https://lehre.wko.at/start. Sehen Sie dazu auch das „Erklärvideo“ Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung - LAP | Einfach online anmelden

Anfragen zum neuen Lehrberuf werden vom Kammeramt gerne aufgenommen und zeitnah beantwortet.

Dr. Armin Pirker


Informationsblatt / Checkliste

Der neue Lehrberuf „Tierärztliche Ordinationsassistenz“ ist mittels Verordnung und Rahmenlehrplan per 05.07.2018 in Kraft getreten.
Die Berufsausbildung umfasst eine Lehrzeit von 3 Jahren, welche im Lehrbetrieb sowie in der Berufsschule in Wien-Längenfeldgasse abgehalten werden.

Das ÖTK Informationsblatt beantwortet dazu folgende Fragen:

  • Wer ist lehrberechtigt?
  • Wie kann ich Lehrlingsausbildner/-in werden?
  • Wie kann ich meine Praxis als Lehrbetrieb anmelden?
  • Wo werden mögliche Lehrbetriebe gelistet?
  • Welche Voraussetzungen muss der Lehrbetrieb erfüllen?
  • Wie hoch soll die Lehrlingsentschädigung sein?
  • Welche Fristen gilt es zu beachten?

Die wichtigsten Facts für angehende Lehrlinge finden sich hier


Lehrlingssuche

Sowohl für potentielle Lehrlinge, die eine Lehrstelle als tierärztliche Ordinationsassistenz suchen, als auch für Tierärzte, die auf der Suche nach Lehrlingen sind, gibt es als österreichweite Suchplattform die Lehrstellenbörse. Dort kann man, egal ob Tierarzt oder Lehrling, seinen Bedarf entsprechend eintragen.

Weiters hilfreich in diesem Bereich ist die österreichweite Lehrbetriebsübersicht. Dort werden automatisch alle bereits als Lehrbetrieb zugelassenen Lehrbetriebe aufgelistet, allerdings ohne der Angabe von konkreten offenen Lehrstellen. Aber potentielle Lehrlinge können sich dadurch auch ohne konkretes Stellenangebot “blind“ bei einem Lehrbetrieb bewerben.

Sowohl Lehrstellen als auch Mitarbeiter*innen können auch unter oesterreichjobs.com gefunden werden.


Unterbringung der Lehrlinge in Wien

Hier gibt es die Übersicht über alle Lehrlingswohnheime in Wien:

https://www.wko.at/service/w/bildung-lehre/Lehrlingsheime-in-Wien_2.pdf

Die Lehrlinge für die Berufsschule in der Längenfeldgasse (12. Bezirk) können meist im 13. oder 15. Bezirk, was nicht so weit weg ist, untergebracht werden.
Der Unterricht in der Berufsschule findet blockweise statt. Dauer 8-10 Wochen. Der erste Jahrgang startete im April 2019.

Dementsprechende Infos bekommt man mit der Meldung des Lehrlings an die Lehrlingsstelle der WKO im jeweiligen Bundesland.

D.h. zuerst Lehrling melden – dann bekommt man von dort den Vertrag sowie alle weiteren Infos.