Kammerorgane
Die Vertretung und Organisation des Berufsstandes wird in Form der vom Staat übertragenen Selbstverwaltung, geprägt durch demokratisch gewählte Organe, realisiert.
Nach § 14 TÄKamG (BGBl. I Nr. 86/2012) sind die Organe:
Die Vertretung und Organisation des Berufsstandes wird in Form der vom Staat übertragenen Selbstverwaltung, geprägt durch demokratisch gewählte Organe, realisiert.
Nach § 14 TÄKamG (BGBl. I Nr. 86/2012) sind die Organe: