TGD-Stunden
Lt. TGD VO sind TGD Tierärzte zu insgesamt 30 BS innerhalb von 4 Jahren verpflichtet.
Der Durchrechnungszeitraum beginnt mit dem auf das dem Beitritt folgendem Jahr. 1 BS=1 TGD-Stunde. Ausgenommen sind reine Kleintier- und Pferde-Bildungsveranstaltungen. Im Zweifel entscheidet der Bildungsausschuss.
Persönliches Fortbildungskonto
Ihre individuellen TGD-Fortbildungsstunden finden Sie in Ihrem Fortbildungskonto im TÄKS (Tierärztekammerserviceportal) unter „Meine Konten“.
Fortbildungsstunden
Sollte die Liste der hier angeführten Aufzeichnungen nicht mit Ihren Aufzeichnungen übereinstimmen, wenden Sie sich bitte unter der Adresse weiterbildung@tieraerztekammer.at an die Österreichische Tierärztekammer.