Röntgen
Sicherheits- und Störfallanalyse
Betreiber einer Röntgenanlage müssen im Rahmen einer Behördenkontrolle der Röntgenanlage eine sogenannte Sicherheits- und Störfallanalyse sowie einen Notfallplan vorweisen können. Ein Musterformular können Sie hier downloaden:
Sicherheits- und Störfallanalyse
Strahlenschutz
Der Bewilligungsinhaber ist verpflichtet, Personen, die in Strahlenbereichen tätig werden, über die Gefahren zu belehren, welche der Aufenthalt in diesen Bereichen mit sich bringen kann. Der Bewilligungsinhaber kann sich für diese Unterweisungen des Strahlenschutzbeauftragten bedienen. Personen, die in Strahlenbereichen tätig sind, sind verpflichtet, an den Strahlenschutzbelehrungen teilzunehmen und die bekannt gegebenen Verhaltensmaßregeln einzuhalten (gemäß § 29 Strahlenschutzgesetz und § 16 AllgStrSchV).